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   BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57   

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BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57 (https://dejure.org/1958,235)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1958 - VII ZR 33/57 (https://dejure.org/1958,235)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1958 - VII ZR 33/57 (https://dejure.org/1958,235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 304
  • NJW 1958, 543
  • MDR 1958, 229
  • DB 1958, 1331
  • DB 1958, 284
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 10.11.1936 - III 59/36

    1. Wird die in den Allgemeinen Bedingungen einer Unfallversicherung bestimmte

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Die Zulässigkeit dieses Einwandes wird, soweit ersichtlich, auch im Falle einer Ausschlußfrist von keiner Seite in Zweifel gezogen (vgl. RGZ 142, 280; 152, 330, 344; RG in Recht 1925 Nr. 909).

    Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die beiden Einrichtungen rechtsähnlich sind und, entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts, im wesentlichen gleichen Zwecken dienen (RGZ 152, 330, 334; RAG in ARs 38 Tl. I S. 355).

    Der Senat vermag daher nicht der abweichenden Entscheidung RGZ 158, 137, 140 zu folgen, die ohne nähere Begründung und ohne Auseinandersetzung mit der in RGZ 152, 330, 344 vertretenen Meinung jede Gemeinsamkeit zwischen der Ausschluß- und der Verjährungsfrist verneint.

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Die sachlich rechtliche Befugnis des Beklagten zur Aufrechnung wäre somit nach § 387 BGB gegeben (BGHZ 16, 124, 127 ff; 23, 17, 23).
  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 177/55

    Aufrechnung und Schiedsgericht

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Die sachlich rechtliche Befugnis des Beklagten zur Aufrechnung wäre somit nach § 387 BGB gegeben (BGHZ 16, 124, 127 ff; 23, 17, 23).
  • BGH, 24.10.1957 - VII ZR 57/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Es handelt sich insoweit, anders als im Verhältnis zu den Verwaltungsgerichten, nicht um die Zulässigkeit des Rechtsweges, sondern um die Frage der sachlichen Zuständigkeit (vgl. u.a. Urt. des Senats NJW 1958, 24).
  • RG, 28.01.1904 - VI 428/03

    1. Gilt der Satz, daß einem materiell begründeten Klagantrag auch dann

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Nach anerkannten Regeln ist es somit Sache des Klägers, den Inhalt des Vertrags nachzuweisen, aus dem er seine Ansprüche herleitet (vgl. u.a. RGZ 57, 46, 48 f).
  • RG, 23.11.1933 - VI 269/33

    1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Die Zulässigkeit dieses Einwandes wird, soweit ersichtlich, auch im Falle einer Ausschlußfrist von keiner Seite in Zweifel gezogen (vgl. RGZ 142, 280; 152, 330, 344; RG in Recht 1925 Nr. 909).
  • RG, 22.07.1938 - VII 47/38

    Ist die Aufwertung von Haftpflichtversicherungsansprüchen auch dann

    Auszug aus BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
    Der Senat vermag daher nicht der abweichenden Entscheidung RGZ 158, 137, 140 zu folgen, die ohne nähere Begründung und ohne Auseinandersetzung mit der in RGZ 152, 330, 344 vertretenen Meinung jede Gemeinsamkeit zwischen der Ausschluß- und der Verjährungsfrist verneint.
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das ordentliche Streitgericht über solche zur Aufrechnung gestellten Forderungen zu befinden hat, die an sich vor dem Arbeitsgericht (BGHZ 26, 304), vor dem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen (BGHZ 78, 57, 62 f.) oder vor dem Landwirtschaftsgericht (BGHZ 60, 85, 88) eingeklagt werden müßten.
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Anders ist es jedoch, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig ist (BGHZ 26, 304; vgl. auch BArbG NJW 1966, 1771, 1774) oder wenn vor dem Landwirtschaftsgericht eine Forderung zur Aufrechnung gestellt wird, die an sich vor dem Prozeßgericht hätte eingeklagt werden müssen (BGHZ 40, 338; vgl. auch BGHZ 60, 85, 88) [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70].

    Ausschlaggebend dafür ist, daß die Rechtsgebiete dieser Gerichtszweige in naher Beziehung zueinander stehen und nicht selten ineinander übergreifen (BGHZ 26, 304, 306 [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57]; 40, 338, 341 [BGH 12.12.1963 - V BLw 12/63]; vgl. auch Weber in BGB-RGRK 12. Aufl., Rdn. 21 vor § 387).

  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    a) Vor Inkrafttreten der neu gefaßten §§ 17 ff. GVG differenzierte die Rechtsprechung wie folgt: Gehörte die vor den Arbeitsgerichten zur Aufrechnung gestellte Forderung in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder umgekehrt die vor den ordentlichen Gerichten zur Aufrechnung gestellte Forderung in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, wurde die Entscheidungskompetenz des für die Klage zuständigen Gerichts bejaht (BAG Urteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 - AP Nr. 43 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 18. Mai 1972 - 3 AZR 473/71 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG; BGHZ 26, 304 = AP Nr. 1 zu § 390 BGB).
  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche

    Denn in jedem Fall besteht Einigkeit darüber, daß Billigkeitserwägungen mindestens mitbestimmend sind; es würde nämlich dem Gerechtigkeitsgefühl widersprechen, dem Schuldner die ihm obliegende Leistung zuzumuten, obwohl seine Gegenrechte dem Anspruch des Gläubigers einmal voll gültig gegenübergestanden haben (BGHZ 26, 304, 309) [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57].
  • BGH, 21.09.1961 - VII ZR 82/60

    Rechtsmittel

    Der Sachverhalt ergibt sich aus dem in dieser Sache ergangenen Urteil des Senats vom 30. Januar 1958 (VII ZR 33/57 - BGHZ 26, 304, vollständig abgedruckt WM 1958, 395), auf das verwiesen wird.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. Januar 1958 (BGHZ 26, 304) dargelegt, daß nicht nur gegen den Einwand der Verjährung, sondern auch gegen den des Verfalls die Gegeneinrede der unzulässigen Rechtsausübung zulässig ist.

  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 126/57

    Rechtsmittel

    Bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Zivilprozeß mit Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, für die, wenn sie klageweise geltend gemacht würden, nicht die ordentlichen Gerichte zuständig wären (vgl. dazu BGHZ 16, 124; 23, 17; 26, 304; ferner Mühl. NJW 1955, 1461; Ulrich NJW 1958, 1128), ist zu unterscheiden zwischen der sachlich-rechtlichen Zulässigkeit und Wirkung des Aufrechnungseinwandes auf der einen Seite und der verfahrensrechtlichen Möglichkeit seiner Geltendmachung andererseits.

    Etwas Abweichendes gilt allerdings im Verhältnis zwischen den ordentlichen und den Arbeitsgerichten, weil es sich dort, anders als gegenüber den Verwaltungsgerichten, nicht um die Zulässigkeit des Rechtsweges, sondern um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit handelt (BGHZ 26, 304, 306; über die Entscheidungsbefugnis der staatlichen Gerichte bei Gegenforderungen, für die eine Schiedsgerichtsvereinbarung besteht, vgl. BGHZ 23, 17, 22 ff).

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Das gleiche gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht oder das Landwirtschaftsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig sind, weil es sich insoweit nicht um den Rechtsweg, sondern um die sachliche Zuständigkeit handele (BGHZ 26, 304; 40, 338) [BGH 12.12.1963 - V BLw 32/63].
  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

    Der Bundesgerichtshof hat auf den Vorlagebeschluß hin seine abweichende Ansicht (BGHZ 26, 304 /f~308 ff. 7 = AP Rr. 1 zu § 390 BGB ""zu b der Gründe) aufgegeben mit der Folge, daß das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat eingestellt worden ist (Beschluß vom 12. Oktober 1973-GmS OGB 1/73 / "demnächstAP Rr. 5 zu § 390 BGB, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    BGH vom 30. Januar 1958 - VII ZR 33/57 - JR 1958, 259 /26p7).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen

    Das gleiche gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht oder das Landwirtschaftsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig sind, weil es sich insoweit nicht um den Rechtsweg, sondern um die sachliche Zuständigkeit handele (BGHZ 26, 304; 40, 338) [BGH 12.12.1963 - V BLw 32/63].
  • BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65

    Forderung aus Arbeitsverhältnis - Aufrechnungsweise Geltendmachung - Negative

  • BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57

    Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers -

  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

  • BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/59
  • OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92

    Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein

  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

  • BAG, 23.05.1996 - 5 AS 32/95

    Verweisungsbeschluss des Bundesarbeitsgerichts bei negativem Kompetenzkonflikt

  • LAG Berlin, 31.08.1992 - 9 Ta 12/92

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Aufrechnung

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 473/71

    Aufrechnung mit Gegenansprüchen - Gerichte für Patentstreitsachen - Zuständigkeit

  • BGH, 12.07.1971 - VII ZR 286/69

    Zur Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Kostenschätzung - Geltendmachung

  • BGH, 13.01.1965 - IV ZR 35/64

    Veranlassung zur Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs durch arglistige

  • AG Meldorf, 15.06.2010 - 81 C 333/10
  • GemSOGB, 12.10.1973 - GmS-OGB 1/73
  • BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 73/66

    Recht des Vermieters von steuerbegünstigtem Wohnraum auf Kostenmiete - Erwirkung

  • BGH, 27.04.1962 - VI ZR 259/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1960 - III ZR 169/58

    Rechtsmittel

  • OLG Nürnberg, 08.10.1982 - 1 U 938/81

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsansprüche mit einem Schadensersatzanspruch

  • BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1958 - II ZR 12/57

    Wichtiger Grund, fristlose Kündigung eines HVV, Ausschluss des ordentlichen

  • BGH, 24.04.1958 - II ZR 182/56

    Rechtsmittel

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